LexiDict.de - Logo
Druckversion | Impressum | Datenschutz

Gewährleistung

Aus LexiDict


Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.




Weblink hinzufügen




Mit dem Speichern dieser Seite versichere ich, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der Lizenz Creative Commons Zero zu veröffentlichen.

Links auf diese Seite
Im deutschen [[Kaufvertrag]]srecht wurde eine '''Falschlieferung''' (gekauft ist eine Hose, geliefert wird ein Pullover) früher als [[Nichterfüllung]] behandelt.
Als Eigenimport wird allgemein ein Import von Gütern bezeichnet, der durch Privatpersonen und nicht durch einen Händler vorgenommen wird.
'''Austauschmotor''' (kurz: '''AT-Motor''' oder '''ATM''') ist in eine im [[KFZ]]-Handel übliche Bezeichnung für einen aufgearbeiteten Motor eines Fahrzeges, der einen baugleichen Originalmotor ersetzt. Ist der Motor nicht aufgearbeitet, spricht man von einem Gebrauchtmotor.
Add to alltagzAdd to icioAdd to infopiratAdd to linkarenaAdd to misterwongAdd to netselektorAdd to newskickAdd to oneviewAdd to readsterAdd to webnewsAdd to yahooAdd to yigg

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gewährleistung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/Gew%C3%A4hrleistung“

Diese Seite wurde bisher 65-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 31. Dezember 2009 um 15:02 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




Finden

Navigation
Wissen kompakt
Statistik
Denk-Spiel
Fun