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Gerichtsverfassungsgesetz

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Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit. Nach geltender Rechtsprechung ist das GVG auch anzuwenden, soweit die freiwillige Gerichtsbarkeit den nach dem GVG gebildeten Gerichten zugewiesen ist.

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Das Strafprozessrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des formalen Ablaufs von Strafverfahren. Es wird daher als formelles Strafrecht bezeichnet, während das materielle Strafrecht ...
Die Sitzungspolizei bezeichnet das Recht und die Pflicht des Vorsitzenden einer Gerichtsverhandlung in der Sitzung die Ordnung nach <!--(Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden-->{{§|176|gvg|juris}} Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufrecht zu erhalten.
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