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GAU

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GAU ist ein Akronym. Die Buchstaben stehen für „Größter Anzunehmender Unfall“.

Der Ausdruck ist besonders im Umfeld der Kernenergie verbreitet, findet sich jedoch auch in der chemischen Industrie, in Raffinerien oder beim Flugzeugbau. Es werden bei der Planung bestimmter Geräte, Anlagen oder Bauwerke oft sicherheitstechnische Überlegungen durchgeführt, bei denen auch Unfallereignisse angenommen werden. Die Beherrschung dieser Szenarien ist dann z. B. für eine Genehmigung nachzuweisen. Der schwerste der Auslegung nach noch beherrschbare Unfall wird dabei als GAU bezeichnet, weil er der größte für die Auslegung der Anlage angenommene Unfall ist. Oft wird die Abkürzung GAU synonym zum Begriff Auslegungsstörfall verwendet.

Entgegen dieser offiziellen Definition wird GAU umgangssprachlich in der Bedeutung „Maximal mögliche Katastrophe“ verwendet. Meist ist damit ein Unfall gemeint, dessen negative Folgen durch die real existierenden Sicherheitseinrichtungen nicht mehr beherrscht werden können.

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel GAU aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/GAU

Diese Seite wurde bisher 315-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 2. Mai 2008 um 13:32 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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