Freistaat
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Freistaat ist die im 19. Jahrhundert entstandene deutsche Bezeichnung für einen von keinem Monarchen regierten, freien Staat, das heißt eine Republik. In der Weimarer Republik war der Begriff des Freistaats – neben Volksstaat – die amtliche Bezeichnung der meisten deutschen Flächenländer. Es ist heute die amtliche Bezeichnung für die Bundesländer Bayern (seit 1945) sowie Sachsen (seit 1990) und Thüringen (seit 1993) und wurde von 1945–1952 auch für das Land Baden verwendet.
Weblinks
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Wiktionary: Republik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen - Geschichte des Begriffes „Freistaat“
- Geschichte des Begriffes „Freistaat Sachsen“
- Johannes Merz, Freistaat Bayern, in: Historisches Lexikon Bayerns
Weblink hinzufügenLinks auf diese SeiteDie Bayerische Rechtssammlung (BayRS) ist die Sammlung des bayerischen Landesrechts und Grundlage dessen Bereinigung. Sie beruht auf dem Gesetz über die Sammlung des bayerischen Landesrechts (BayRSG) vom 10. November 1983. Ursprünglich gab die Anlage zum BayRSG zusammen mit der Veröffentlichung der in der Anlage verzeichneten Vorschriften den Rechtszustand in Bayern zum 1. Januar 1983 wieder.Die Drei Bünde waren ein Freistaat im Gebiet des heutigen Kantons Graubünden (Schweiz), der im 14. und 15. Jahrhundert entstand und bis zum Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft 1798 existierte.Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freistaat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.












