Freie Reichsstadt
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Der Begriff Freie Reichsstadt bezeichnet umgangssprachlich im Heiligen Römischen Reich sowohl jene Stadtgemeinden, die keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden, als auch einige Bischofsstädte, die eine gewisse Autonomie erworben hatten, zum Beispiel dem Kaiser keine Heerfolge leisten mussten. Erstere wurden ursprünglich als Reichsstädte bezeichnet, letztere als Freie Städte. Diese Städte wurden ab dem 15. Jahrhundert im Städtekolleg unter dem Sammelbegriff „Freie und Reichsstädte“ zusammengefasst, woraus der Volksmund den Begriff Freie Reichsstadt gebildet hat, obwohl nur ein Teil der Städte sowohl Freie Stadt als auch Reichsstadt war.
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