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Frauenquorum

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Das Frauenquorum ist eine abgeschwächte Form der Frauenquote, welche durch ein Quorum erreicht werden soll.

Das Frauenquorum soll den Anteil an Frauen in bestimmten Positionen erhöhen, ohne jedoch zwingende Vorschriften über den Frauenanteil zu machen. Sie wird insbesondere bei parteiinternen Wahlen der CDU angewandt, findet aber auch Verwendung in kommunalen Gremien, z.B. in den Jugendhilfeausschüssen in Hamburg[1]. Die Erhöhung des Frauenanteils soll hierbei durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, die das entscheidende Gremium durch Appelle und Sanktionen dazu bewegen sollen, Frauen bei Personalentscheidungen ausreichend zu berücksichtigen.


  1. http://hh.juris.de/hh/gesamt/SGB8AG_HA.htm Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe), AG SGB VIII vom 25. Juni 1997



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