Frachtvertrag
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Ein Frachtvertrag (in Rechtsprechung und Praxis synonym auch Beförderungsvertrag genannt) ist ein Vertrag über den Transport von Waren oder Gütern.
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Charter-Partie von (carta partita lat. geteilte Urkunde, im Zick-Zack zerschnittene Urkunde) ist eine schriftliche Urkunde über einen Raumfrachtvertrag, Seefrachtvertrag § 557 HGB. Die Charter partie ist eine Beweisurkunde, deren Errichtung beim Seefrachtvertrag von jedem Vertragspartner verlangt werden kann. Eine bestimmte Form ist für die Urkunde nicht vorgeschrieben, doch muss sie die wesentlichen Bestimmungen des Frachtvertrages enthalten, Ohne den Frachtbrief zu ersetzen. Maßgeblich für vereinheitlichte Ausarbeitung der Charterpartie ist die Baltic and International Maritime Conference (BIMCO).
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