Frachtgut
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Als Frachtgut werden Güter bezeichnet, die von entsprechenden Transportmitteln bewegt werden. Landläufig aber sprachlich ungenau werden diese auch häufig Fracht genannt, dies bezeichnet jedoch eigentlich das vereinbarte Entgelt für die Transport<span/>dienstleistung.
Den Transport von Gütern organisieren Speditionen mittels Disponenten, die dafür
- Frachtflugzeuge (Frachtfluggesellschaften; siehe auch Luftfracht)
- Güterzüge (Stückgut oder Schüttgut}
- Frachtschiffe oder
- LKW
- eine Kombination daraus (mit Umladen) siehe Intermodaler Verkehr
- oder LKW auf Autozug siehe Rollende Landstraße
einsetzen und nur für die Besorgung der Transporte zuständig sind. Sie dürfen auch transportieren, müssen aber nicht (Selbsteintritt).
Die Transporteure werden Frachtführer genannt. Sie organisieren aber nicht den Transport, sie führen ihn aus. Die Fracht[gebühr] wird im Frachtbrief vereinbart. Er ist der Vertrag für die Transportdienstleistung, welche Rechten und Pflichten beider Seiten (auch finanziell) regelt. Zusätzlich ist in Deutschland ab einem bestimmten Wert auch eine Transportversicherung vorgeschrieben. Ein Exemplar der mindestens drei Frachtbrieforiginale wird vom Frachtführer mitgeführt.
Für die Verladung ist der Berufskraftfahrer zuständig, auch für die Ladungssicherung. Bei Bedarf muss dieser Frachtbrief den Zoll- und Polizeibehörden - sowie dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ausgehändigt werden.
Es gibt anmeldepflichtige Frachten, zu denen es einer ausdrücklichen, behördlichen Genehmigung bedarf. Anmeldungspflichtige Schwertransporte bedurfen einer behördlichen Begleitung, auch um Sicherungsmaßnahmen einzuleiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Fahrzeuge mit Überlänge werden entsprechend gekennzeichnete Begleitfahrzeuge mitgeschickt. Gefahrguttransporte müssen die jeweilige Gefahrgutverordnung beachten und müssen mit entsprechenden Warntafeln gekennzeichnet sein.
Die Kostenverteilung der Frachtkosten erfolgt meist über INCOTERMS.
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