Frachtführer
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Ein Frachtführer oder Frächter (Österreich) ist als selbstständiger Kaufmann ein gewerblicher Unternehmer, der den Transport einer Ladung bzw. eines Frachtguts tatsächlich durchführt. Dieses gilt für alle Verkehrsmittel: LKW, Flugzeug, Bahn, Binnenschiff und Seeschiff.
Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern (§ 407 HGB).
Bei den einzelnen Verkehrsträgern hat der Frachtführer jeweils eine andere Bezeichnung:
- in der Seeschifffahrt wird er Verfrachter genannt,
- in der Luftfahrt (engl.) Carrier.
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