Formelles Recht
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In der Rechtswissenschaft hat sich die Einteilung aller Rechtsnormen in formelles und materielles Recht eingebürgert. Alle Gesetzesbestimmungen (Paragraphen) werden dem einen oder anderen Bereich zugeordnet.
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Das deutsche Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 2002 erlassen, um die formell-rechtlichen Vorschriften des AGB-Gesetzes, dessen materiell-rechtlicher Teil in die §{{§|305|BGB|dejure}} – 310 BGB überführt worden ist, auf eigene gesetzlicher Grundlage zu stellen.
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