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Formelles Recht

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In der Rechtswissenschaft hat sich die Einteilung aller Rechtsnormen in formelles und materielles Recht eingebürgert. Alle Gesetzesbestimmungen (Paragraphen) werden dem einen oder anderen Bereich zugeordnet.




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Das deutsche Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 2002 erlassen, um die formell-rechtlichen Vorschriften des AGB-Gesetzes, dessen materiell-rechtlicher Teil in die §{{§|305|BGB|dejure}} – 310 BGB überführt worden ist, auf eigene gesetzlicher Grundlage zu stellen.
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Von „http://www.lexidict.de/wiki/Formelles_Recht

Diese Seite wurde bisher 15-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 21. Januar 2010 um 15:29 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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