Finanzgerichtsbarkeit
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Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Gewährung von Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte (z. B. Steuerbescheide) der Finanzbehörden (Art. 108 Abs. 6 GG).
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Die BRAGO regelte bundeseinheitlich die Vergütung der Leistungen der [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]]. Sie löste die ''Gebührenordnung für Rechtsanwälte'' vom 7. Juli 1879 und ergänzende landesrechtliche Bestimmungen ab.
Das '''Finanzgericht Baden-Württemberg''' ist das einzige Gericht der [[Finanzgerichtsbarkeit]] des [[Bundesland (Deutschland)|Bundeslandes]] [[Baden-Württemberg]].
Das '''Steuerrecht''' ist das Spezialgebiet des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]], das die Festsetzung und Erhebung von [[Steuer]]n regelt. Das Verfahren der [[Steuerfestsetzung]] und -erhebung wird weitgehend durch die [[Abgabenordnung]] bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die [[Rechtsnorm]]en gerechnet, die sich mit der [[Finanzverwaltung|Steuerverwaltung]] und der [[Finanzgerichtsbarkeit]] befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des [[Steueraufkommen]]s befassen (Teile des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]]es und das [[Zerlegungsgesetz]]). Dennoch sind diese Rechtnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.
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