Fahrstreifen
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Ein Fahrstreifen (fälschlich auch „Fahrspur” genannt) ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Befahren benötigt.[1] Die Fahrstreifenbreite variiert zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen. In Bereichen von Baustellen gelten geringere Breiten.
Die Benutzung von Fahrstreifen wird in § 7 der StVO geregelt. Dort wird die Anwendung des Rechtsfahrgebots von der Verkehrsdichte abhängig gemacht und das Reißverschlußverfahren konkretisiert sowie das Vorgehen bei einem Fahrstreifenwechsel beschrieben.
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