Fachschule
Aus LexiDict
Fachschulen in Deutschland, in Bayern auch Fachakademien, sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, die als postsekundäre Bildungseinrichtungen nach Abschluss der Sekundarbildung II, dem tertiären Bildungsbereich zuzurechnen sind, sofern der Bildungsgang mindestens 2400 Unterrichtsstunden hat. Sie setzen eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrungen voraus und führen auf dieser Grundlage zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landes- oder Bundesrecht. Nach der „Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen“ ISCED (International Standard Classification of Education) gehören Fachschulen in den Level 5B. Fachschulen qualifizieren zur Übernahme erweiterter beruflicher Verantwortung und Führungstätigkeit: Der Abschluss der Fachschule befähigt zur beruflichen Selbstständigkeit und ist z. B. anerkannt als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.[1] Mindestens zweijährige Fachschulbildungsgänge ermöglichen den zusätzlichen Erwerb einer bundesweit anerkannten Hochschulreife. An Fachschulen / Fachakademien gibt es auch grundständige Ausbildungen, die nicht zu den Fachschulausbildungen zählen sondern den Berufsausbildungen an Berufsfachschulen gleichgestellt sind.
Weblinks
- Kultusministerkonferenz http://www.kmk.org/index1.shtml
- BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe
- ↑ Beschluss des „Bund-Länder-Ausschusses Handwerksrecht“ zum Vollzug der Handwerksordnung v. 21. November 2004 und der Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei der Meisterprüfung im Handwerk v.2. November 1982, §1
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Fachschule aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.












