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Europäisches System der Zentralbanken

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Das Europäische System der Zentralbanken (kurz: ESZB), Art. 8 EGV, besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller Staaten der Europäischen Union. Es wurde im Rahmen der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 eingeführt. Grundlagen waren die Satzungen der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Das geldpolitische Primärziel des ESZB ist die Gewährleistung von Preisniveaustabilität. Falls dieses erreicht ist, soll es als Sekundärziel die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union unterstützen.

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Die '''Bank von Spanien''' ([[Spanische Sprache|Spanisch]]: '''Banco de España''') ist die [[Zentralbank]] von [[Spanien]] und als solche Teil des [[Europäisches System der Zentralbanken|Europäischen System der Zentralbanken]].
Lietuvos bankas (Litauische Bank) ist die Zentralbank Litauens. Sie geht in ihrer heutigen Form auf die Gründung durch die Litauische Regierung im Jahr 1990 zurück (unter Übernahme von Struktur, Liegenschaften und Personal der litauischen Sparte der sowjetischen Staatsbank) und hat ihren Sitz in Vilnius. Zu ihren Aufgaben gehört die Sicherung der litauischen Währung, des Litas. Sie ist Mitglied des Europäischen System der Zentralbanken.
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Der Begriff der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist dem Begriff der Europäischen Währungsunion (EWU) gleich bedeutend.
Zur Besicherung von geldpolitischen Operationen des Europäischen Systems der Zentralbanken (Geldpolitik) sind die Kreditinstitute verpflichtet, Sicherheiten zu stellen, die das Kriterium der Notenbankfähigkeit erfüllen (Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)).
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