Deutscher Bund
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Der Deutsche Bund war ein Staatenbund überwiegend deutschsprachiger Staaten zwischen 1815 und 1866. Er wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress ins Leben gerufen. Er folgte dem 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und dem napoleonischen Rheinbund als lockerer Zusammenschluss von Einzelstaaten nach.
Die Gründungsurkunde, die Deutsche Bundesakte, wurde von 39 Mitgliedsstaaten unterzeichnet, von 35 Fürstentümern und vier freien Städten.[1] Deren Anzahl sank durch Vereinigungen infolge von Kauf oder Erbgang bis 1863 auf 35 Staaten. Von Preußen und Österreich gehörten nur die Teile zum Deutschen Bund, die bereits zuvor Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewesen waren. Die Fläche des Deutschen Bundes umfasste im Jahr 1815 rund 630.100 Quadratkilometer mit einer Bevölkerungszahl von etwa 29,2 Millionen Einwohnern, die bis 1865 auf ungefähr 47,7 Millionen Einwohner anwuchs.[2]
Der Deutsche Bund wurde in Folge des Deutschen Krieges im Prager Frieden offiziell aufgelöst. Im Jahr 1871 gab es nach dem Beitritt der drei süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund kurzzeitig erneut einen Deutschen Bund, ehe dieser nach der Reichsgründung zum Deutschen Reich wurde.
Weblinks
- Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 in: documentArchiv.de
- Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1820 in: documentArchiv.de
- Forschungsprojekt: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes von Eckhardt Treichel und Jürgen Müller
- Der Deutsche Bund von Jürgen Müller
- Deutschland (Gründung des Deutschen Bundes). Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1888–1890, Bd. 4, S. 886 f.
- Deutscher Bund auf HGIS Germany
- ↑ Bundesakte 1815
- ↑ Deutscher Bund. Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1888–1890, Bd. 4, S. 773 f.
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