Demokratie
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Zunächst bezeichnete Demokratie (gr. Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie) im antiken Griechenland die direkte Volksherrschaft. Der Begriff „Volk“ wurde in jener Zeit sehr eng gefasst, da mit diesem nur einer äußerst begrenzten Gruppe von Bürgern politische Partizipationsrechte eingeräumt wurden. So konnten in einer griechischen Polis nur Männer an Volksversammlungen teilnehmen. Heute wird Demokratie zumeist als allgemeiner Sammelbegriff für Herrschaftsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus einem weitgefassten und pluralistischen Volksbegriff abgeleitet wird, mit umfassenden Partizipationsrechten für alle Bürger ab Vollendung des 16. oder 18. Lebensjahres: diese betreffen z. B. die direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie.
Die Demokratie ist in Deutschland (Art. 20 Abs. 1 GG), Österreich (Artikel 1 B-VG) und der Schweiz (Präambel der schweizerischen Bundesverfassung) als tragendes Verfassungsprinzip fest verankert.
Weblinks
- Lars Lambrecht: Demokratie, in: H. J. Sandkühler (Hg.): Enzyklopädie Philosophie, Hamburg 1999.
- Eintrag in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (Englisch, inkl. Literaturangaben)
- Informationen zur politischen Bildung, Heft 284 (Demokratie)
- Artikel Demokratie im Historischen Lexikon der Schweiz
- Demokratie auf dem UNESCO Bildungsserver
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