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Curricularnormwert

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Seit 1977 existiert im bundesdeutschen Hochschulrecht mit dem Curricularnormwert eine Festlegung, wie viele Deputatsstunden für die Ausbildung eines Studenten in einem bestimmten Studiengang an Hochschulen erforderlich sind. Je höher der oft auch als CNW abgekürzte Curricularnormwert ist, desto mehr Personal ist im Studiengang pro Student vorzusehen. Die CNW sind festgelegt in den Kapazitätsverordnungen (KapVO) der Bundesländer.

Der CNW eines Studiengangs quantifiziert den Lehraufwand in SWS (Semesterwochenstunden) für einen Studierenden in seiner Regelstudienzeit. Mittels der Formel N = LK/CNW bestehend aus CNW und LK (Lehrkapazität) kann die Studienanfängerkapazität N pro Jahr errechnet werden.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses und der neuen Studiengänge sollen die CNW auf Empfehlung der HRK flexibilisiert werden, um hochschul- und studiengangspezifisch eine Profilbildung der neuen Studiengänge zu ermöglichen.




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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Curricularnormwert aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/Curricularnormwert

Diese Seite wurde bisher 13-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 5. März 2010 um 12:06 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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