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Bundeswahlleiter

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Der Bundeswahlleiter ist der Wahlleiter für die Bundesrepublik Deutschland, Sitz der Bundesbehörde ist Wiesbaden.

Er organisiert und überwacht die politischen Wahlen und Wahlvorbereitungen in Deutschland auf Bundesebene, namentlich sind das die Wahlen zum Deutschen Bundestag und die Wahlen zum Europäischen Parlament. Er ist das zentrale Wahlorgan im System des Bundeswahlgesetzes. Er stellt schließlich auch das Wahlergebnis fest.

Die Aufgabe des Bundeswahlleiters ist weiterhin die Prüfung der Satzung der Parteien gemäß Parteiengesetz sowie die ordnungsgemäße Aufstellung von deren Listen und Wahlvorschläge.

Er und sein Stellvertreter werden vom Bundesinnenminister auf unbestimmte Zeit ernannt. Traditionell übernimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes das Amt des Bundeswahlleiters; seit dem 1. August 2008 ist dies Roderich Egeler, sein Vertreter ist Peter Weigl.

Der Bundeswahlleiter ist Vorsitzender des Bundeswahlausschusses.[1]

Weblinks


  1. http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Bundeswahlausschuss.html



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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bundeswahlleiter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/Bundeswahlleiter

Diese Seite wurde bisher 127-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 27. Januar 2010 um 20:58 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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