Bundesstaat
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Ein Bundesstaat ist eine Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat. Während die Gliedstaaten ihre Staatlichkeit und überwiegend ihre Souveränität behalten, entscheidet der Gesamtstaat aber über Fragen, die für die Einheit und den Bestand des Ganzen, d. h. auf Bundesebene wesentlich sind. Durch die Vereinigung der Teilstaaten zu einem Bund haben diese ihre Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung zum Teil auf ihn übertragen. Oftmals besteht auf Ebene des Gesamtstaates eine (mehr oder weniger unmittelbare) Vertretung der Gliedstaaten (Länderkammer, Bundesrat, Senat) zur Mitwirkung insbesondere an der Gesetzgebung des Bundes.
Für die Glied- oder Teilstaaten finden sich verschiedene Bezeichnungen (Länder, Kantone, Einzelstaaten). In bestimmten Fällen wie beispielsweise den Vereinigten Staaten oder Indien wird der Gesamtstaat auch als Bund oder Union bezeichnet und jeder Teilstaat als ein Bundesstaat angesprochen.
Vom Bundesstaat unterscheidet sich der Staatenbund, der ein loser Zusammenschluss von Staaten zu gemeinsamen politischen Zielen ist.
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