Bundesregierung (Deutschland)
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Die Bundesregierung ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und übt damit die Exekutivgewalt des Bundes aus.
Sie wird auch als Bundeskabinett bezeichnet und besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Verfassungsrechtlich ist ihre Rolle in den Artikeln 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG)) begründet. Artikel 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei der Amtsübernahme den Amtseid (gem. Art. 56) leisten. Ihre Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt – so ist dort auch festgelegt, dass die Bundesregierung nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammen gekommen sind.
Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler – der diese an den Chef des Bundeskanzleramtes weiterdelegiert.
Ihr amtliches Bekanntmachungsmedium ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl).
Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz, d. h. er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler.
Sind zwei Bundesminister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).
Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt”, ebenso wie eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung”.
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