Bundesrat (Deutschland)
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Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das nach Artikel 50 des Grundgesetzes die Länder – genauer die Landesregierungen – bei der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Er ist als Vertretung der Gliedstaaten ein wichtiger Teil des föderalen Staatsaufbaus in Deutschland. Er ist ein kontinuierliches Organ ohne Legislaturperioden, dessen parteipolitische Zusammensetzung sich bei jeder Landtagswahl verändern kann, wohingegen der Bundestag ein diskontinuierliches Organ ist, das alle vier Jahre neu gewählt wird. Der derzeitige Präsident des Bundesrates und als solcher Stellvertreter des Bundespräsidenten ist der Erste Bürgermeister von Hamburg Ole von Beust (CDU). Er wird nach einem Rotationsprinzip jährlich gewählt, ausgehend vom bevölkerungsreichsten Bundesland (Nordrhein-Westfalen) hin zum Bevölkerungsärmsten (Hansestadt Bremen).
Der Bundesrat hat eine besondere Stellung, da er den in manchen anderen Staaten üblichen Grundsatz der strikten Gewaltenteilung durchbricht – er besteht aus Vertretern der Exekutive in den Ländern, ist selbst jedoch ein ergänzendes legislatives Organ des Bundes. Das daraus entstehende System bezeichnet man als Exekutivföderalismus. Andererseits erweitert sich durch den Föderalismus die Gewaltenteilung auf Bundesebene (horizontale Gewaltenteilung) um eine Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern (vertikale Gewaltenteilung).
Durch die gewachsene Rolle der Parteipolitik in der Arbeit des Bundesrates wird dieser inzwischen als parteipolitisches Instrument und nicht – wie ursprünglich vom Parlamentarischen Rat beabsichtigt – als Korrektiv zur parteipolitischen Bundestagsarbeit angesehen. Unterscheiden sich die Mehrheitsverhältnisse zwischen Bundestag und Bundesrat, besteht die Gefahr einer gegenseitigen Blockade aus parteitaktischen Erwägungen.
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