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Bundesebene (Deutschland)

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Das Staatsmodell des Föderalismus bedingt in der Bundesrepublik Deutschland eine Trennung des Staates in eine Bundesebene und eine Landesebene.

Dieser Konzeption liegt der Gedanke eines föderativen Staatssystems zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre Kompetenzen leiten sich jedoch vom Bund ab. Die Länder sind aber trotzdem Staaten im Sinne des Völkerrechtes, die sich dem Bundesstaat untergeordnet haben.





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Als Finanzminister bezeichnet man denjenigen Minister, der für die Verwaltung der Finanzen eines Staates verantwortlich ist. Auf deutscher Bundesebene lautet der Titel ''[[Bundesministerium der Finanzen|Bundesminister der Finanzen]], auf österreichischer Bundesebene [[Bundesministerium für Finanzen|Bundesminister für Finanzen]]''. Auch in allen deutschen Landesregierungen gibt es jeweils einen Finanzminister, der für die Finanzen des jeweiligen Bundeslandes zuständig ist.
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