Bundesebene (Deutschland)
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Das Staatsmodell des Föderalismus bedingt in der Bundesrepublik Deutschland eine Trennung des Staates in eine Bundesebene und eine Landesebene.
Dieser Konzeption liegt der Gedanke eines föderativen Staatssystems zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre Kompetenzen leiten sich jedoch vom Bund ab. Die Länder sind aber trotzdem Staaten im Sinne des Völkerrechtes, die sich dem Bundesstaat untergeordnet haben.
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