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Bologna-Prozess

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Der Begriff Bologna-Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens bis zum Jahr 2010. Er beruht auf einer im Jahre 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichneten, völkerrechtlich nicht bindenden Bologna-Erklärung.




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Seit 1977 existiert im bundesdeutschen Hochschulrecht mit dem '''Curricularnormwert''' eine Festlegung, wie viele [[Deputat]]sstunden für die Ausbildung eines Studenten in einem bestimmten [[Studiengang]] an [[Hochschulen]] erforderlich sind. Je höher der oft auch als CNW abgekürzte Curricularnormwert ist, desto mehr Personal ist im Studiengang pro Student vorzusehen. Die CNW sind festgelegt in den [[Kapazitätsverordnung]]en (KapVO) der Bundesländer.
'''Hochschuldidaktik''' beschäftigt sich mit allen Aspekten von Lernen, Lehren und Studium an [[Hochschule]]n.
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