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Papst

(Weitergeleitet von Bischof von Rom)


Papst (von griechisch πάππας pappas „Vater“/„Bischof“; kirchenlat. papa; mhd. babes[t]) ist der religiöse Titel vor allem für das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre). In der Christenheit nimmt der Papst die Position des römischen Bischofs ein.

Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der römische Papst sowohl allein als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt [1] und vertritt zugleich den Staat Vatikanstadt als staatliches Völkerrechtssubjekt, dessen Staatsoberhaupt er ist[2]. Der Papst ist auch der Gesetzgeber. Er wird durch eine Kommission vertreten [3]. Päpste sind absolute Monarchen. Zwar wird der Papst gewählt, doch kann er beispielsweise alle Teile der Verfassung bezüglich der Papstwahl und der Vertretung des Papstes durch jene gesetzgebende Kommission außer Kraft setzen.

Derzeitiger Amtsinhaber ist der am 19. April 2005 im Konklave gewählte ehemalige deutsche Hochschullehrer Joseph Ratzinger, der sich den Papstnamen Benedikt XVI. gegeben hat.

Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Die Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Sie ist die ranghöchste der römischen Patriarchalbasiliken. Amtssitz des Papstes ist der Vatikan. Seine Amtsräume befinden sich im zweiten Stock des Apostolischen Palastes, er selbst wohnt im dritten Stock des Palastes. Vor dem Beginn des 13. Jahrhunderts residierte der Papst im Lateran.

Weblinks


  1. http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html Art. 2
  2. http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html Art. 1
  3. http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html Art.3



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Diese Seite wurde bisher 381-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 16. Dezember 2009 um 19:31 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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