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Bezugskosten

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Bezugskosten sind die Kosten, die beim Bezug von Waren anfallen. Dazu zählen in erster Linie die

Bezugskosten sind im Einstandspreis immer enthalten, im Einkaufspreis hingegen können sie auch nicht angegeben sein, da dieser sich auch rein auf den Listenpreis des Verkäufers beziehen kann.




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Von „http://www.lexidict.de/wiki/Bezugskosten“

Diese Seite wurde bisher 4-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 11. Juni 2010 um 12:40 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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