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Beruf

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Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Eine interne Arbeitsgruppe der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Vorbereitung einer neuen Klassifikation der Berufe hat eine Definition entwickelt, nach der ein Beruf ein Bündel von Tätigkeiten ist, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.[1]

Weblinks


  1. ↑ Bundesargentur für Arbeit: Das Berufsverständnis der KldB 2010



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Das '''Schriftleitergesetz ''' (verabschiedet am [[4. Oktober]] [[1933]], in Kraft getreten am [[1. Januar]] [[1934]]), in dem [[Beruf]]szugang und Aufgaben des Schriftleiters (Chefredakteurs) festgeschrieben werden, war eines der wichtigsten Instrumente zur [[Gleichschaltung]] der [[Presse (Medien)|Presse]] im [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|nationalsozialistischen Deutschen Reich]].
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