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Benutzer

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Ein Benutzer (auch kurz: Nutzer) ist eine Person, die ein Hilfsmittel zur Erzielung eines Vorteils (eines Nutzens, z. B. zur Zeit- und/oder Kostenverringerung) verwendet.

Benutzer ist abzugrenzen von Verwender, Anwender, Teilnehmer und Bediener.

Oftmals wird der Begriff im Bereich elektronischer Datenverarbeitungsanlagen verwendet, wobei dort auch der englische Begriff user üblich ist, aber nicht immer korrekt verwendet wird.

Benutzer wird häufig fälschlicherweise synonym zu Anwender verwendet. Eine Gleichsetzung ist nur für Privatpersonen korrekt. Diese werden als Endbenutzer definiert.

Benutzer sind die tatsächlich (z. B. mit Computern) arbeitenden Menschen, während Anwender Personen und/oder Organisationen sind, die eine Benutzung veranlassen, ohne unbedingt selbst (direkt) Benutzer sein zu müssen. Beispielsweise können Vorgesetzte (= Anwender) Programme einkaufen, die Mitarbeiter (= Benutzer) dann nutzen/benutzen.
Die Interessen von Anwendern und Benutzern müssen nicht gleich sein.

Nutzer steht im Zusammenhang mit Nutzen und Nützlichkeit, wobei aber allgemein jegliche Benutzung von Programmen oder Spielen am Computer als Benutzung angesehen wird. Nutzer/ Benutzer werden nicht selten durch nicht benutzbare (schlechte) Software beeinträchtigt bzw. behindert. Kriterien für Benutzbarkeit finden sich in der internationalen Norm DIN EN ISO 9241, Teile 10ff (Software-Ergonomie).

Die Bezeichnung Bediener oder bedienen ist irreführend, denn eigentlich soll nicht der Benutzer der Software dienen, sondern umgekehrt. In seltenen Zusammenhängen wird der Teil einer Shell, der den Benutzerdialog führt, korrekt als Bediener bezeichnet. Sehr häufig liegt der Anwendung des Begriffs auf einen menschlichen „Bediener“ die Sicht eines institutionellen oder übergeordneten Anwenders zugrunde, dessen Mitarbeiter oder Angestellte für ihn die Bedienung (Betätigung) einzelner Geräte des Anwenders übernimmt. Dabei wird in diesem Begriff von den völlig beliebigen Anlagen und Maschinen, wie Förderanlagen, Kränen, Türöffnern, Fertigungsanlagen, Gabelstaplern, Stellwerken, Überwachungsanlagen, Steuerungsgeräten, Telefonanlagen, Signalanlagen, Buchungsautomaten, Sortiermaschinen, bürotechnischen Geräten, Computern usw., sowie deren jeweiligen Komponenten oder Terminals abstrahiert.

In diesem Zusammenhang herrscht in der Regel ein Verhältnis des gegenseitigen Bedienens zwischen menschlichem Bediener und Gerät, zum Beispiel bei der Erfassung von Kundendaten fordert der Mensch den entsprechenden Eingabedialog an, das System (Software und Hardware) „bedient“ ihn mit einer in der Regel verständlichen Eingabemaske, der Mensch „bedient“ das System mit Daten, welche dort eingetragen werden usw. − oder eine Telefonanlage „bedient“ den Menschen mit einem Freizeichen, der „bedient“ die Telefonanlage mit Tastendrücken zur Herstellung einer Verbindung oder zum Auslösen einer Funktion, wie einer Rufumleitung, die Anlage „bedient“ den Menschen wiederum damit, dass diese Umleitung nun für die eingestellte Zeit automatisch erfolgt und sich der Mensch nicht weiter darum kümmern muss.




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Mandatory Access Control (MAC) („zwingend erforderliche Zugangskontrolle“) ist ein Oberbegriff für Konzepte zur Kontrolle und Steuerung von Zugriffsrechten, vor allem auf IT-Systemen. Die Entscheidungen über Zugriffsberechtigungen werden nicht nur auf der Basis der Identität des Akteurs (Benutzers, Prozesses) und des Objekts (Ressource, auf welche zugegriffen werden soll) gefällt, sondern aufgrund zusätzlicher Regeln und Eigenschaften (wie Kategorisierungen, Labels und Code-Wörtern). Im Unterschied zu anderen Zugriffsmodellen wie DAC oder RBAC werden spezielle Funktionen in das IT-System und die Anwendungsprogramme eingearbeitet, welche den Zugriff, die Benutzung und Konvertierung von Informationen nur unter den im jeweiligen Konzept geltenden Voraussetzungen erlauben.
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Diese Seite wurde bisher 171-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 3. Januar 2010 um 17:27 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




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