LexiDict.de - Logo
Druckversion | Impressum | Datenschutz

Belästigung der Allgemeinheit

Aus LexiDict


Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG, alte Bezeichnung: Grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird.

Weblinks




Weblink hinzufügen




Mit dem Speichern dieser Seite versichere ich, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der Lizenz Creative Commons Zero zu veröffentlichen.

Add to alltagzAdd to icioAdd to infopiratAdd to linkarenaAdd to misterwongAdd to netselektorAdd to newskickAdd to oneviewAdd to readsterAdd to webnewsAdd to yahooAdd to yigg

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Belästigung der Allgemeinheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Von „http://www.lexidict.de/wiki/Bel%C3%A4stigung_der_Allgemeinheit

Diese Seite wurde bisher 45-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 25. Februar 2010 um 14:02 Uhr geändert. Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.




Finden

Navigation
Wissen kompakt
Statistik
Denk-Spiel
Fun