Begründung
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Eine Begründung oder Rechtfertigung ist die Angabe eines Grundes für eine Behauptung, These, Aussage, Meinung, Überzeugung, Entscheidung, ein Urteil, einen Zweifel oder auch einen Verdacht („Ich habe begründete Zweifel an seiner Ehrlichkeit, denn ich habe erfahren, dass er schon andere belogen hat“) durch Berufung auf Kriterien oder Autoritäten, oder die Feststellung, dass eine solche Berufung zumindest prinzipiell möglich wäre. Die gültige Begründung macht bloßen Glauben (vorausgesetzte und noch zu begründende Annahmen) zu Erkenntnis oder Wissen (bereits begründete Annamen). Sie stützt sich auf den Satz vom zureichenden Grund. Demnach ist für das Akzeptieren einer Aussage charakteristisch, dass ein Grund angegeben werden kann, der die Wahrheit dieser Aussage sichert, oder der mindestens das Fürwahrhalten rechtfertigt. Nach Aristoteles weiß man nur etwas, wenn man den Grund dafür erkennt, warum es so ist und damit die Gewissheit hat, dass es nicht anders sein kann.[1] Es gibt zwei Grundpositionen des begründenden Vorgehens: Den Panrationalismus, der sich auf rationale Kriterien und Autoritäten beruft (Sinneswahrnehmung, intellektuelle Intuition) und den Irrationalismus, der sich auf irrationale Kriterien beruft (Gefühle, Glaube).
Weblinks
- „Coherentist Theories of Epistemic Justification“ in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (Englisch, inkl. Literaturangaben)
- ↑ Kurt von Fritz: Die APXAI in der griechischen Mathematik, in: Archiv für Begriffsgeschichte, I, 1955, S. 21
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