Beamter
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Der Begriff des Beamten (weibliche Form Beamtin, oder (grammatisch korrekt) ebenfalls die „Beamte“) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet zwischen dem staatsrechtlichen, dem haftungsrechtlichen, dem strafrechtlichen und dem gewerberechtlichen Beamtenbegriff, ferner zwischen dem unmittelbaren Beamten (der Teil der sog. unmittelbaren Staatsverwaltung ist) und dem mittelbaren Beamten (dessen Dienstherr eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist).
Weblinks
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Diensteid der deutschen Bundesbeamten
- Bundesbesoldungsgesetz
- OECD-Bericht zur Lehrerausbildung und -Qualifizierung
- Image des öffentlichen Dienstes, Bayerisches Finanzministerium
- Öffentlicher Dienst Österreichs: Verzeichnis – Berichte – Themen
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