Anrede
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Die Anrede ist die Bezeichnung, mit der man eine Person oder Personengruppe anredet, d. h. über die Sprache sozialen Kontakt zu ihr herstellt und aufrechterhält. Sie besteht in der Regel aus Namen und Namenszusatz (z. B. Berufstitel) oder einem von beiden. An die Stelle von Namen können auch Pronomen der 2. Person Singular (du oder Sie) treten. Zu den Namenszusätzen rechnet man auch Ausdrücke der Wertschätzung („sehr geehrte Frau …“). Der Gebrauch von Namenszusätzen unterliegt gesellschaftlichen Regeln, die sich bei der mündlichen und schriftlichen Anrede teilweise unterscheiden. Die korrekte Anrede gesellschaftlich hochstehender Personen ist häufig protokollarisch geregelt.
Während in hierarchischen Organisationen (beispielsweise der Armee) oder nichtdemokratischen Staaten Anreden fest vorgeschrieben sind, sind Anreden in einer Demokratie meist nur eine reine Höflichkeitsbekundung, die manchmal auch Respekt vor den Leistungen des Erwerbs eines akademischen Grades oder eines Amtes zollt. In der Korrespondenz sind die Anreden enger an die Gepflogenheiten gebunden als bei der mündlichen Kommunikation. Die Anrede und Begrüßung ist vor allem auch als Eingangsformel und Einleitung bei Reden üblich.
Weblinks
- Anreden und Anschriften auf einen Blick
- Zum Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad
- Titel und Anreden zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches
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