Amtssprache
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Eine Amtssprache ist die Sprache, in der öffentliche Stellen sich untereinander und mit den Bürgern verständigen. In der Amtssprache werden Verwaltungsakten und Normen verfasst, Dokumente archiviert, Auskünfte an Bürger erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr müssen auch Schriftsätze und Anträge eingereicht werden.
Weblinks
- Amtssprachen der Welt (von 195 Staaten)
- § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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