A-Modell (Finanzierungsmodell)
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Das A-Modell ist Finanzierungsmodell für den Ausbau von deutschen Bundesautobahnen von in der Regel vier auf sechs Fahrspuren. Ein privater Konzessionär erhält dabei vom Staat eine Konzession für den Ausbau, die Erhaltung und den Betrieb eines vorher definierten Autobahnteilabschnitts.
Das A-Modell sieht vor, neben dem Ausbau auch die baureife Ausführungsplanung auf Grundlage von (in der Regel) bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen, den Betrieb und die Erhaltung für einen Zeitraum von 30 Jahren sowie die gesamte Finanzierung des Projekts im Zuge einer öffentlich-privaten Partnerschaft (Public Private Partnership – PPP) an einen privaten Investor zu vergeben. Die Refinanzierung des Projekts erfolgt durch die Weiterleitung der auf Grund des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (> 12 to) im Konzessionsabschnitt erhobenen LKW-Maut. Zusätzlich kann dem Konzessionär eine einmalige Anschubfinanzierung gewährt werden.
Autobahnen werden nicht von der öffentlichen Verwaltung gebaut, sondern aufgrund von Ausschreibungsverfahren privat vergeben. Durchschnittlich verursacht ein Autobahnkilometer ca. 11 Mio. Euro Bauinvestitionen (vgl. Straßenbaubericht 2005, S. 6: 194,9 km verursachten Investitionen von 2.215 Mio. Euro). Die Unterhaltung und der Betrieb einer Bundesautobahn kostet durchschnittlich ca 100.000 Euro pro km und Jahr(vgl. Straßenbaubericht 2005, S. 50). Gleichzeitig hat der Bund deutlich bessere Refinanzierungskosten als jedes private Unternehmen. Wenn der Bund eine um einen Prozentpunkt günstigere Finanzierung als das private Unternehmen erhält, ist die zusätzliche Zinsbelastung des privaten Unternehmens bereits höher als die gesamten Betriebs- und Unterhaltungskosten. Darin sind die Kosten des Vertragsmanagements und der Mehrwertsteuermehrbelastung noch nicht berücksichtigt. Insofern kann über die grundsätzliche Frage diskutiert werden, ob PPP-Projekte im Straßenbau überhaupt wirtschaftlich sein können.
Neben diesen grundsätzlichen Bedenken kann gegen dieses Konzessionsmodell vorgebracht werden, dass der Konzessionär mit der Übernahme des gesamten Verkehrsmengenrisikos für einen so langen Zeitraum ein relativ hohes Wagnis eingehen muss, wodurch seine Finanzierung deutlich verteuert wird. Der Investor kann dieses Risiko schwerer tragen als der Staat selbst, da für diesen das Risiko der verkehrsabhängigen Einnahmen auf den verschiedenen Autobahnen seines Netzes wegen der Verteilung über das gesamte Netz relativ ausgeglichen ist.
Als Pilotprojekte wurden im Jahr 2005 Teilstrecken der Bundesautobahnen A 8 in Bayern (Augsburg - München-West) , A 4 in Thüringen (Umfahrung Hörselberge), A 5 in Baden-Württemberg (Malsch - Offenburg)[1], und A 1 in Niedersachsen (Hamburg-Bremen) nach diesem Modell ausgeschrieben. Im Jahr 2007 wurden die Konzessionen für die Teilstrecken auf der A8 und der A4 an Betreiberkonsortien erfolgreich vergeben.
Als weiteres Konzessionsmodell im Straßenbau in Deutschland existiert das F-Modell.
- ↑ http://www.a-modell-a5.de/ offizielle Website des A5-A-Modells
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