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Öffentliche Verwaltung

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Öffentliche Verwaltung ist der Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen.

Nimmt sie Aufgaben des Staates wahr, ist sie der administrative Teil der Exekutive (vollziehenden Gewalt). Deshalb ist die Regierungstätigkeit (Regierungsgewalt) nicht Teil der öffentlichen Verwaltung.

Das Handeln der Verwaltung basiert auf Gesetzesgrundlagen und Vorschriften und muss innerhalb der jeweiligen Verwaltungskompetenz stattfinden. Handlungsträger der Verwaltung sind die Behörden, die hierarchisch strukturiert sind; die Ausführungskontrolle (Dienstaufsicht und Fachaufsicht) obliegt der jeweils höheren Behörde und nicht einem gewählten Gremium. Oberste Behörden sind in der Regel die Ministerien, die Verwaltungsspitze ist der Minister.

Die öffentliche Verwaltung ist der Gegenstand der Verwaltungswissenschaft.


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Als '''Verwaltungseinheiten''' werden Gebiete betrachtet, die sich aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in Zuständigkeitsbereiche ergeben. Jedes Gebiet, für das innerhalb der [[Öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung]] Zuständigkeiten definiert wurden, kann als eine separate Verwaltungseinheit angesehen werden.
Der Master of Public Administration ist ein Master-Abschluss im Bereich der Öffentlichen Verwaltung. In Deutschland ist der Abschluss im Rahmen des Bologna-Prozesses als Abschluss eines nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Masterstudienganges möglich, die ...
Die Hochschule der Polizei (DHPol) mit Sitz in Münster-Hilltrup ist aus der vorherigen Polizei-Führungsakademie mit Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags vom 27. Januar 2005 hervorgegangen. Seit dem 1. März 2006 wurde mit Beginn der Gültigkeit des DHPolG (des Gesetzes über die deutsche Hochschule der Polizei) die ehemalige Polizeiführungsakademie als eigenständige Hochschule offiziell in die Hochschullandschaft Deutschlands aufgenommen. Träger der Institution sind die Polizeien der Länder und des Bundes.
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